Fordert linksextreme Gewalt bald erste Todesopfer? Beim Bundeskriminalamt (BKA) hält man das für nicht ausgeschlossen. „Bei Fortführung des derzeitigen Modus operandi ist es nur eine Frage der Zeit, bis Taten mit dem Tod des Opfers enden“, fassen die Beamten ihre Erkenntnisse in einem als „Verschlußsache – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Schreiben zusammen, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.
Die Ermittler beziehen sich bei dieser Einschätzung auf einen Beitrag der Internetseite „knack.news“, die aus dem Umfeld der linksextremen Szene in Leipzig Connewitz (JF 31-32/24) betrieben wird. In besagtem Text heißt es auf die Frage „Ist Gewalt gegen Nazis okay?“, es sei „legitim, alle Mittel zu nutzen, die geeignet sind, sie zu stoppen“. Im Zentrum des Beitrags stehe, so das BKA, „die Schaffung von Rahmenbedingungen für die körperliche Auseinandersetzung“. Die Anleitung der Linksextremisten ist in einzelne Kapitel wie „moralische Herleitung“, „Umsetzung“, „Strategieplanung“, „Sporttraining“, „Repressionsprävention“, „psychologische Vorbereitung“, „Team-Zusammenstellung“ und „Durchführung“ unterteilt.
Bisher seien im Zusammenhang mit der jüngst veröffentlichten Anleitung zwar keine Straftaten bekannt. Auch gehe damit „keine pauschale Gefährdungserhöhung“ einher. Vielmehr „dürfte der Beitrag dazu geeignet sein, bereits tatgeneigten Personen oder Gruppierungen als Grundlage zur Planung eigener Taten zu dienen“. Denn „die Hemmschwelle der Gewaltanwendung gegenüber Personen des politischen Gegners“ sei zuletzt „drastisch gesunken“.
Linksextreme fühlten sich durch einen „Rechtsruck“ bedroht und reagierten gewaltsam. „Kritische Stimmen sind nur noch vereinzelt festzustellen“, schreibt die Behörde. Diese Gewaltanleitung reihe sich in weitere Veröffentlichungen mit ähnlichem Tenor ein, wobei sie einen „besorgniserregenden Verbalradikalismus“ aufweise. So thematisiere der Text etwa „die Notwendigkeit des militanten Antifaschismus und versucht auf besorgniserregende Art und Weise, schwerste Gewaltstraftaten und erstmals die gezielte Tötung zu legitimieren“. Deutschlands Sicherheitsbehörden müssen demzufolge künftig neben Ausschreitungen bei Veranstaltungen auch „klandestin geplante Übergriffe gegen den politischen (rechten) Gegner, teilweise unter Verwendung von Schlagwaffen, einkalkulieren“.
Verfaßt wurden die Warnungen von den BKA-Referaten „Gefährdung, Lage“ und „Politisch-motivierte Kriminalität - links, Operative / Strategische Auswertung“ der Abteilung Staatsschutz (ST). Adressiert ist das Schreiben an alle Landeskriminalämter, das Bundespolizeipräsidium, das Bundesinnenministerium, den Bundesverfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt und den Generalbundesanwalt. Außerdem ging es an das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr sowie den Militärischen Abschirmdienst.