© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 37/24 / 06. September 2024

Meldungen

Verfahren gegen Pfarrer Latzel eingestellt

BREMEN. Das Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen den Pfarrer der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, wird gegen Geldauflage eingestellt. Darauf einigten sich Richterin, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vergangene Woche vor dem Landgericht Bremen. Der Theologe muß 5.000 Euro an die Organisation „Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben“ in der Hansestadt zahlen. Er gilt damit nicht als vorbestraft. Der Fall sollte eigentlich vor dem Landgericht neu verhandelt werden, weil das Oberlandesgericht Bremen im Februar 2023 einen Freispruch des Landgerichts Bremen aus dem Jahr 2022 aufgehoben hatte (JF 36/24). In erster Instanz hatte das Amts-gericht Bremen den konservativen Pfarrer 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geld-

strafe von 8.100 Euro verurteilt, nachdem er in einem öffentlich verbreiteten Vortrag in scharfen Worten gegen die „Homo-Lobby“ ausgeteilt hatte. In einer Erklärung bedauerte Latzel noch einmal, daß er durch seine Aussagen Menschen verletzt habe, und distanzierte sich von seiner Wortwahl. „Diese Entgleisungen hätten mir nicht passieren dürfen.“ Als Christ und Pastor achte er homosexuelle Menschen wie alle anderen. Die Richterin betonte, Latzels Äußerungen seien „so nicht gut“ gewesen. Ob sie strafbar seien, sei „unter Juristen umstritten“. Man dürfe unter Bezug auf die Bibel durchaus öffentlich erklären, daß man Homosexualität für Sünde halte, aber nicht „andere Menschen in ihrer Würde verletzen.“ Unabhängig von dem Strafprozeß läuft bei der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) noch ein Disziplinarverfahren gegen den Pastor. (idea/sv)




Asylbewerber-Bezahlkarte kommt später als geplant

BERLIN. Die Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte für Asylbewerber wird sich weiter verzögern. Grund dafür ist ein juristischer Streit: Nachdem die Hamburger Firma Dataport mit dem Ausschreibeverfahren beauftragt worden war, hat nun eine im Vergabeverfahren unterlegene Firma beim Oberlandesgericht in Karlsruhe Beschwerde eingelegt. „Damit kann der Zuschlag nicht mehr Ende August erteilt werden“, teilte Dataport vergangene Woche mit. Zuvor waren alle Anträge unterlegener Unternehmen, die Vergabe erneut zu prüfen, zurückgewiesen worden. Da es sich um ein laufendes Verfahren handele, könne Dataport keine Einzelheiten zum Inhalt der aktuellen Beschwerde nennen. Ende Januar hatten sich 14 der insgesamt 16 Bundesländer auf ein gemeinsames Bezahlkarten-System geeinigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern planen hingegen ein eigenständiges System. Ziel der Bezahlkarte ist es, Geldzahlungen an Schleuser oder Familien zu verhindern, Kommunen bei der Verwaltung zu entlasten und Anreize für irreguläre Migration zu senken. Nachdem ein solches System im Januar im thüringischen Eichsfeld eingeführt worden war, reiste fast jeder vierte Asylbewerber aus der Gegend ab. CDU-Landrat Werner Henning hatte auf das System gesetzt, um mehr Asylbewerber zum Suchen einer Beschäftigungsstelle zu bewegen. (lb)