In der Regel sorgt schon allein der Wille zum Machterhalt für ein Mindestmaß an Haushaltswahrheit einer Regierung. Schließlich hat sie das Soll ihrer Planung ein Jahr später als Haben-Rechnung auf dem Tisch. Oder eben als Nicht-Haben, für das sie dann geradestehen muß. Aber so wie der jetzt von der Ampel-Koalition vorgelegte Haushaltsentwurf aussieht, scheint diese Regierung fest damit zu rechnen, daß sie für ihre Luftbuchungen im nächsten Jahr nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann. „Nach uns die Sintflut“ ist das offen erkennbare Motto ihrer Finanzplanung, vor der der Bundesrechnungshof nun zum wiederholten Male warnt und sie als „zweifelhaft und verfassungsrechtlich riskant“ bezeichnet.
Besonders dreist erscheint die in das Zahlenwerk eingeflossene Erwartung, durch das Bürgergeld mehr als fünf Milliarden Euro einsparen zu können. Dazu müßte die Zahl der Transferempfänger um 600.000 sinken, wie jüngst der Bundesrechnungshof diese völlig illusorische Annahme neben einer Reihe weiterer „Kunstgriffe“ kritisierte.
Daß der Bundeskanzler als ehemaliger Finanzminister bei all dem nicht weiß, was er da tut, kann man getrost ausschließen. Sie wissen allesamt, was sie tun, und tun es trotzdem. Eine solche Mißachtung des Wählers und des Parlaments hat es lange nicht mehr gegeben. Diese Budgetplanung gehört vor das Bundesverfassungsgericht.