© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 43/24 / 18. Oktober 2024

Meldungen

„Correctiv“-Lügen: NDR muß zahlen 

HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat dem NDR auf Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau eine Strafzahlung von 1.800 Euro auferlegt, weil der Sender trotz eines gerichtlichen Verbots weiterhin untersagte Falschbehauptungen über das sogenannte Potsdamer Treffen verbreitet. „Die beanstandeten Handlungen der Schuldnerin stellen schuldhafte Verstöße gegen die einstweilige Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts dar und rechtfertigen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in tenorierter Höhe“, heißt es in dem Gerichtsbeschluß, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. „Der NDR hat behauptet, daß es auf dem Potsdam-Treffen eine Diskussion über die Ausweisung deutscher Staatsbürger und den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gab“, teilte die Rechtsanwaltskanzlei Höcker mit, die Vosgerau bereits mehrfach erfolgreich vertreten hatte. „Dazu hat sich der NDR bei seiner Berichterstattung auf den irreführenden Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen bezogen. Beide Aussagen hatte das OLG Hamburg dem Sender bereits als unwahr verboten, da es diese Diskussionen auf dem Treffen nicht gab.“ Dennoch habe der Sender zwei weitere Berichte, in denen er die gerichtlich untersagten Falschbehauptungen ebenfalls verbreitete, nicht gelöscht, kritisierte Höcker-Rechtsanwalt Carsten Brennecke. „Nun hat das Landgericht Hamburg bestätigt, daß der Sender teilweise sogar wortgleich genau die Aussage weiterverbreitet hat, die dem NDR verboten wurde. Das Gericht bestätigte außerdem, daß der NDR bei seinem Verstoß gegen das Verbot schuldhaft gehandelt hat.“ (ho)




„Frankenpost“ rudert bei AfD-Traueranzeige zurück 

HOF. Die bayerische Regionalzeitung Frankenpost hat sich dazu entschieden, nun doch Traueranzeigen auch für AfD-Politiker zu schalten. Zuvor hatte es die Zeitung abgelehnt, eine Anzeige für den kürzlich verstorbenen AfD-Kreisrat im oberfränkischen Hof, Detlef Scharf, abzudrucken. Der Nachruf könne aus „grundsätzlichen Erwägungen“ nicht veröffentlicht werden, teilte die Frankenpost dem AfD-Kreisvorsitzenden in Hof, Oliver Koller, per E-Mail mit. Koller sagte der JUNGEN FREIHEIT: „Wir sind geschockt ob dieser ideologischen, völlig pietätlosen Handlungen einer eigentlich neutralen Tageszeitung.“ Der Geschäftsführer der Frankenpost Verlag GmbH, Andreas Heinkel, bestätigte den Vorgang auf JF-Nachfrage. Dies hänge mit einer verlagsinternen Richtlinie aus dem Jahr 2021 zusammen. In der Richtlinie sei festgelegt worden, „keine Anzeigenaufträge von Parteien oder Organisationen entgegenzunehmen und zu veröffentlichen, die im Verdacht stehen, die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden und/oder vom Verfassungsschutz beobachtet und/oder von diesem als Verdachtsfall geführt werden“. Da die Richtlinie aufgrund des Vorgangs allerdings überarbeitet worden sei, könne die Anzeige nun veröffentlicht werden. (dh)



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