© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 48/24 / 22. November 2024

Meldungen

Frankreich: Le Pen droht Haftstrafe und Amtsverbot 

PARIS. Wegen Veruntreuung von EU-Geldern fordert die französische Staatsanwaltschaft eine fünfjährige Haftstraße und den ebenso langen Entzug des passiven Wahlrechts für Marine Le Pen. Damit wäre es der Fraktionsvorsitzenden des Rassemblement National im Fall einer Verurteilung verboten, 2027 bei der Präsidentschaftswahl zu kandidieren.

Die Staatsanwälte werfen Le Pen und dem Rassemblement Le Monde zufolge vor, zwischen 2004 und 2016 zum Schein zahlreiche Mitarbeiter im Europäischen Parlament angestellt zu haben, die in Wirklichkeit für die Partei in Paris arbeiteten. Der seinerzeit klamme Rassemblement, der damals noch Front National hieß, soll auf diese Weise rund sieben Millionen Euro aus EU-Mitteln veruntreut haben. Neben der 56jährigen sind 24 weitere Personen angeklagt, die an dem Betrug beteiligt gewesen sein sollen. Le Pen bestreitet die Anschuldigungen und bezeichnete die geforderte Strafe als „Unverschämtheit“. Es gehe einzig darum, sie „aus dem politischen Leben auszuschließen“ und ihre Partei zu „ruinieren“, betonte sie nach der Anhörung im Gericht am Mittwoch vergangener Woche und unterstellte der Staatsanwaltschaft „Rechtsmißbrauch“. Mit einem Urteil wird Anfang 2025 gerechnet. Unterdessen beantragte die französische Finanzstaatsanwaltschaft auch gegen Kulturministerin Rachida Dati (parteilos, zuvor Die Republikaner) einen Strafprozeß. Der Politikerin wird französischen Medien zufolge vorgeworfen, während ihrer Zeit als Europaabgeordnete ohne erkennbare Gegenleistung 900.000 Euro von einer niederländischen Tochterfirma der Renault-Nissan-Allianz erhalten zu haben. Die Zahlungen gehen auf die Jahre 2010 bis 2012 zurück und könnten für verbotene Lobbytätigkeiten im EU-Parlament geflossen sein, so der Verdacht. Dati bestreitet die Vorwürfe. Ob es zum Prozeß kommt, entscheidet nun ein Ermittlungsrichter. (dh)




England: Neunjähriger begeht „Haßrede“

LONDON. Im Kampf gegen sogenannte Haßverbrechen unter der Strafbarkeitsgrenze geht die britische Polizei jetzt auch gegen Kinder vor. Das berichtet die Times unter Verweis auf mehrere Anfragen bei den Sicherheitsbehörden. Demnach ermittelte die Polizei unter anderem gegen einen Neunjährigen, der einen Klassenkameraden in der Grundschule als „Vollidiot“ (englisch: „retard“) bezeichnet hatte. Ferner nahmen die Sicherheitsbeamten zwei Mädchen ins Visier, die zu einem Mitschüler gesagt hatten, er rieche „nach Fisch“. Der Bericht der Times fällt mit einem ähnlichen Vorfall um die Telegraph-Journalistin Allison Pearson zusammen, die nach eigenen Angaben zu Hause von der Polizei aufgesucht wurde, weil sie auf X einen angeblich rassistischen Beitrag veröffentlicht hatte. Die zuständige Polizei in Essex widersprach dieser Darstellung und teilte mit, es gehe in der Angelegenheit nicht um ein rassistisches Haßverbrechen, sondern um „eine Beschwerde, die ein Bürger“ gegen Pearson eingereicht habe.  

Derweil kündigte ein Sprecher von Premierminister Keir Starmer (Labour) an, das Innenministerium werde die Richtlinien für Haßrede überprüfen. Laut der Times registrierte die britische Polizei im Zeitraum von Juni 2023 bis Juni 2024 mehr als 13.200 sogenannte Haßverbrechen unter der Strafbarkeitsgrenze. (dh)