In aller Herrgottsfrühe klingelt es bei einer Familie in Bayern am 6. Dezember an der Tür. Doch es ist nicht der heilige Nikolaus, und die Bewohner bekommen auch keine Leckereien überreicht – die zwei unangemeldeten Gäste sind Beamte der Kriminalpolizei. Hausdurchsuchung. Der Beschuldigte ist einer der Söhne, 15 Jahre alt. Hat er jemanden umgebracht? Ausgeraubt? Mit Drogen gehandelt? Nicht ganz. Julian L. (Name geändert) soll verbotene Dinge im Internet geschrieben haben.
Der Beschluß der Münchner Staatsanwaltschaft, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, schildert die Vorwürfe gegen L. Er habe vor mehr als einem Jahr, im November 2023, als damals 14jähriger auf seinem Kanal „deutscher.patriot1161“ beim chinesischen Netzwerk TikTok zweimal den „Hashtag“ (eine Art Schlagwort) „AllesfürDeutschland“ genutzt.
Die Justiz sieht hier einen Verdacht für die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Losung der nationalsozialistischen „Sturm-Abteilung“ (SA) zu verbreiten ist strafbar nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuchs, Erwachsene können dafür bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe kassieren. Zuletzt wurde der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen Nutzung der Parole in zwei Prozessen zu Geldstrafen verurteilt.
Weiter heißt es in dem Schreiben: „Der Beschuldigte verfügte zu den jeweiligen Tatzeitpunkten über die erforderliche Reife, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.“ Die angeordnete Hausdurchsuchung stehe „in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat“.
Der Betroffene hat daran Zweifel. Die Polizisten hätten nicht nur ihn, sondern auch seinen im Durchsuchungsbeschluß überhaupt nicht erwähnten 16jährigen Bruder befragt. L. betont, weder er noch sein Bruder hätten in der Vergangenheit Konflikte mit dem Gesetz gehabt, der ältere der beiden ist seit Oktober dieses Jahres CSU-Mitglied.
Auch seinen provokant anmutenden TikTok-Namen „deutscher.patriot1161“ erklärt L. Die Zahlenfolge steht für den Code „AAFA“, also „Anti-Antifa“. Damit sei keine generelle Ablehnung von sogenannten Antifaschisten gemeint, „sondern eine Kritik an den Methoden, die von einigen sogenannten ‘Antifas’ angewandt werden, die ich als faschistisch empfinde“, sagt L. der jungen freiheit.
Die Beamten seien nach erfolgloser Sichtung seines Telefons zum Schluß gekommen, nicht der Beschuldigte L., sondern sein Bruder sei der Betreiber des Tik-Tok-Kanals. „Die Polizisten haben unter anderem Fotos von Daten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen, aber auch von meinem Zimmer oder von Büchern, die mein Bruder und ich besitzen, gemacht. Darüber hinaus wurde das Handy meines Bruders bis auf weiteres beschlagnahmt“, erzählt L. der JF.
Das Telefon bleibt als Tatwerkzeug beschlagnahmt
Die beiden Polizisten seien „neutral“ und „nicht besonders aggressiv“ gewesen, beschreibt der Jugendliche, der zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alt war, die Situation. Auf seine Behauptung, er habe nicht gewußt, daß die Parole „Alles für Deutschland“ verboten sei, soll ein Beamter gesagt haben: „Bevor man sowas postet, googelt man das.“
Ist angesichts des Alters des Beschuldigten die Verhältnismäßigkeit gewahrt worden? Ist es wirklich sinnvoll, Minderjährige wegen so etwas vor Gericht zu zerren? Und wieso beschlagnahmt die Polizei das Handy von jemandem, gegen den gar nicht ermittelt wird? Letzteres begründet die Staatsanwaltschaft München gegenüber der jungen freiheit mit „Gefahr im Verzug“. Dies sei auf mündliche Anordnung des Amtsgerichts erfolgt. Zu weiteren Details will die Behörde keine Auskunft geben, „insbesondere auch wegen des jugendlichen Alters des Beschuldigten“.
Wie geht es jetzt weiter? Der Vater versucht inzwischen, das Telefon des älteren Bruders zurückzubekommen, da dieser es dringend für seine Arbeit brauche. Die Behörden sollen entgegnet haben, daß das prinzipiell nicht vorgesehen sei, weil es sich bei dem Telefon um ein „Tatwerkzeug“ handele. Auch sollen die Beamten damit gedroht haben, der Familie die „Dienstleistung des Entschlüsselns“ in Rechnung zu stellen, sollte der 16jährige Bruder seinen Entsperr-Code nicht freiwillig bereitstellen. Die Familie erwägt inzwischen rechtliche Schritte.