© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    51/98  11. Dezember 1998

 
 
Verfassungsschutz: Scientology will klagen
Erkenntnis unscharf
(JF)

Die Scientology-Organisation will gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz Unterlassungsklage erheben. Nach ihrer Auffassung sei es ein "Unding", daß die Bundesinnenminister auf ihrer letzten Konferenz die bundesweite Observierung der Pseudokirche beschlossen hätten, obwohl sie nicht bundesweit vertreten seien.

Die Konferenzteilnehmer hatten die Beobachtung von Scientology als "angemessen und zulässig" erachtet, weil deren totalitäre Organisationsform und deren Handeln gegen das Prinzip der Demokratie und gegen die Menschenwürde verstoße. Die nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes etwa 5.000 bis 6.000 Mitglieder verteilen sich sehr ungleichmäßig über das Bundesgebiet. Während sich in Süddeutschland, in Hamburg und Schleswig-Holstein Schwerpunkte der Organisation befinden, ist deren Bedeutung in den neuen Bundesländern mit 35 bis 40 Mitgliedern auch den Erkenntnissen der Behörden zufolge marginal. Scientology hält die Ausweitung von Ermittlungen in Regionen, in denen ihre "Kirche" nicht vertreten ist, für juristisch nicht unhaltbar. Der sächsische Innenminister Klaus Hardraht betonte gleichwohl, daß sich die sächsische Staatsregierung von den angedrohten juristischen Schritten nicht beeindrucken lasse.

Die Einflußnahme der Scientologen auf die Gesellschaft hält das Bundesamt für Verfassungsschutz für besonders brisant, weil deren Mitglieder zwischenzeitlich im Bunde mit islamistischen Gruppen immer aggressiver eine angebliche religiöse Intoleranz in der Bundesrepublik beklagen. Darüber hinaus halten die Verfassungswächter das Wirken derjenigen Scientologen für gefährlich, die als Mitglieder deutscher Parteien ihre geistige Bindung in der umtriebigen Organisation tarnen.

In diesem Punkt aber räumt das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) selbst ein, daß die eigenen Erkenntnisse noch zu unscharf seien, um eine sichere Beurteilung über das Gefahrenpotential zu treffen. Die Scientologen behaupten dagegen, daß der Verfassungsschutz gegen sie gezielt als propagandistisches Diskriminierungsinstrument mißbraucht werde. Die Klage von Scientology vor den Verwaltungsgerichten steht also noch bev


 
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