© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    07/99 12. Februar 1999


Meldungen

Für Islamunterricht in staatlicher Verantwortung

BERLIN. Der Direktor des Zentrums für Türkeistudien (ZfT), Faruk Sen, hat dafür plädiert, daß die rund 540.000 muslimischen Schüler in Deutschland in islamischer Religionskunde unterwiesen werden und dieser Unterricht in alleiniger Verantwortung des Staates stehen müsse. Das Fach solle auf deutsch und ausschließlich von Lehrern unterrichtet werden, die an hiesigen Hochschulen ausgebildet worden seien, forderte der Direktor des Essener Instituts in Berlin. Um die unterschiedlichen Interessen zu berücksichtigen, könne der Lehrplan zu gleichen Teilen von Vertretern der Kultusministerien der Länder, der Herkunftsstaaten und der islamischen Vereine erarbeitet werden. "Auf diese Weise würde eine einheitliche und der Vielfalt der Muslime Rechnung tragende islamische Unterweisung in den Schulen möglich werden", sagte Sen.

 

Hombach: Bis zu 130.000 Anspruchsberechtigte

WASHINGTON. Kanzleramtsminister Bodo Hombach rechnet mit 80.000 bis 130.000 Anspruchsberechtigten aus dem geplanten "Versöhnungsfonds der deutschen Wirtschaft" für NS-Zwangsarbeiter. Hombach nahm am Montag in Washington Gespräche mit Vertretern der amerikanischen Regierung und Organisationen der Opfer der nationalsozialistischen Herrschaft über die Ausgestaltung des Fonds auf. Mit ihm sollen langfristige und kostspielige Einzelklagen gegen deutsche Unternehmen vermieden werden. Hombach wurde vom Vortsandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Rolf Breuer, begleitet. In Bonn ist für den 16. Februar ein Gespräch Schröders mit Vertretern der Wirtschaft zu dem Fonds geplant. Spätestens am 1. September, dem 60. Jahrestag des Kriegsbeginns, soll der Fonds seine Arbeit aufnehmen.

 

Brandenburg will Nachzug von Zweitfrau genehmigen

BONN. Das SPD-regierte Land Brandenburg hat im Ausschuß für Frauen und Jugend des Bundesrates beantragt, bei der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz den Nachzug der Zweitfrau zu genehmigen. Zur Begründung führte das Land an, es gebe Staaten, in denen die Mehrehe erlaubt sei. In einem solchen Fall müsse der Nachzug der zweiten Frau möglich sein, da auch andere als die in Deutschland üblichen Formen der Ehe zum Schutzbereich des Grundgesetzes zählten. Unterstützt wurde dieser Antrag von Sachsen-Anhalt. Die Länder Mecklenburg-Vorpommern (SPD/PDS), Niedersachsen (SPD), Hamburg (SPD/Grüne), Bremen (SPD/CDU) und Berlin (CDU/SPD) enthielten sich der Stimme. Alle anderen Länder stimmten gegen den Antrag.

 

Kein exaktes Datum für einen Atomausstieg

PARIS. Nach Ansicht von Bundeskanzler Gerhard Schröder ist es unmöglich, ein exaktes Datum für den Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie zu nennen. In einem Interview mit der französichen Zeitung Le Figaro sagte Schröder, dieses Thema müsse in Übereinstimmung mit den Energiekonzernen geregelt werden. Jedenfalls werde Deutschland die internationalen Verträge zur Wiederaufarbeitung vebrauchter Brennstäbe respektieren. Die Bundesregierung beabsichtige jedoch weiter den Ausstieg aus der Kernenergie, so Schröder. Hierbei sei das Machbare mit demWünschenswerten zu verbinden. Ein Ausstieg sei nur in Abstimmung mit den Energiekonzernen möglich.


 
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