© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    20/99 14. Mai 1999


Abtreibung: Tagung von Lebensrechtlern
Geburtenkontrolle
(JF/idea)

Unabhängig vom Ausgang des behördlichen Zulassungsverfahrens für die Abtreibungspille RU 486 soll im Bundestag eine Gesetzesvorlage gegen die Einführung eingebracht werden. Dafür hat sich der renommierte Kommentator des Strafgesetzbuches, Herbert Tröndle, auf einer gemeinsamen Tagung der Vereinigung "Ärzte für das Leben" (ÄfdL) und der "Juristenvereinigung Lebensrecht"in Köln ausgesprochen.

So erhielten Abgeordnete, die auf der Seite der Lebensrechtler stünden, die Möglichkeit, das Wesen des Präparates als "Tötungspille" der Öffentlichkeit vor Augen zu führen. Wer behaupte, RU 486 sei ein "Arzneimittel", erkläre damit die Schwangerschaft zur Krankheit. Eine solche Vorstellung könne man nur als "krank" bezeichnen, sagte Tröndle.

In Deutschland werde Abtreibung inzwischen meist als "Problemlösung" bei einer ungeplanten Schwangerschaft betrachtet, erklärte der Vorsitzende der ÄfdL, Ingolf Schmid-Tannwald. "Wir als Gesellschaft haben die Abtreibung als erweiterte Methode der Geburtenkontrolle längst etabliert und akzeptiert", sagte der Münchner Mediziner und Universitätsprofessor.

Der Vorstand der Juristenvereinigung schlägt nach den Worten ihres Vorsitzenden Bernward Büchner – Richter am Verwaltungsgericht Freiburg – vor, in das Arzneimittelgesetz eine Regelung aufzunehmen, die es verbiete, Arzneimittel in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben, abzugeben oder bei anderen anzuwenden, die zur Tötung menschlichen Lebens bestimmt sind.

Außerdem fordern die beiden Vereinigungen eine Einschränkung der nach ihrer Auffassung derzeit "schier uferlosen" medizinischen Indikation des Paragraphen 218 im Strafgesetzbuch, die zu einer "grauenvollen Praxis der Spätabtreibungen", meist von behinderten Kindern, führe.


 
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