© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    23/99 04. Juni 1999


Meldungen

Oberstes Gericht berät über russische Beutekunst

MOSKAU. Das oberste Gericht Rußlands hat am Dienstag mit den Beratungen über das Gesetz begonnen, daß die Rückgabe der sogenannten Beutekunst aus dem zweiten Weltkrieg an Deutschland praktisch untersagt.Präsident Boris Jelzin hatte das Gesetz im April vergangenen Jahres auf Druck des Parlamentes zwar unterschrieben, zugleich jedoch Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das umstrittene Gesetz betrifft rund eine Million Bücher, 55.000 Gemälde, Skulpturen und andere Kunstgegenstände sowie 175.000 Münzen und Medaillen. Jelzin macht geltend, das Gesetz verstoße gegen die russische Verfassung und die internationalen Verpflichtungen des Landes. Es unterscheide nicht zwischen deutschen Kunstwerken und solchen, die von den Nazis in anderen europäischen Staaten beschlagnahmt und anschließend von den Sowjettruppen nach Rußland abtransportiert wurden.

 

Öcalan beteuert vor Gericht seine Unschuld

IMRALI. Der Führer der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), Abdullah Öcalan, hat am zweiten Prozeßtag mehrere der gegen ihn erhobenen Anklagepunkte zurückgewiesen.Wie der staatliche türkische Fernsehsender TRT am Dienstag berichtete, bestritt Öcalan, 1993 den Befehl zu einem Überfall gegeben zu haben, bei dem in der südosttürkischen Provinz Bingöl 33 unbewaffnete Soldaten ums Leben kamen. Nach seiner Darstellung wurde die Tat von abtrünnigen Kämpfern verübt. Außerdem erklärte Öcalan, er habe keine Anschläge in türkischen Touristenorten angeordnet. Bei Anschlägen in der Türkei waren zu Beginn der 90er Jahre mehrere Ausländer getötet oder verletzt worden. Der PKK-Führer bestritt auch, etwas mit dem Mord an dem schwedischen Ministerpräsidenten Olof Palme zu tun zu haben. Palme war 1986 in Stockholm erschossen worden. Über eine PKK- Beteiligung war spekuliert worden, da die Partei in Schweden kurz zuvor als terroristsiche Vereinigung eingestuft worden war. Öcalan hat in einer Erklärung die PKK zur Niederlegung der Waffen aufgefordert und sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt.

 

Urteil gegen Ex-Präsident Willem Botha aufgehoben

KAPSTADT. Ein südafrikanisches Berufungsgericht hat das Urteil gegen den früheren Präsidenten Willem Botha wegen Mißachtung der Wahrheitskommission aus formalen Gründen aufgehoben. Botha war verurteilt worden, weil er einer Vorladung der Wahrheitskommission nicht gefolgt war. Richter Selwyn Selikowitz urteilte nun, daß die Kommission kein Mandat mehr besaß, als sie die Vorladung aussprach. Das Mandat wurde erst nachträglich verlängert. Beobachter fürchtennun, daß das Urteil zu neuen Spannungen zwischen Schwarzen und Weißen in Südafrika führen könne. Der Richter, der Botha verurteilt hatte, hat eine schwarze, die beiden Berufungsrichter eine weiße Hautfarbe. Botha regierte den Apartheidsstaat elf Jahre lang bis 1989 mit eisener Faust. Vor der Wahrheitskommission sollte er sich wegen seiner Rolle im geheimen Staatssicherheitsrat verantworten, der nach der Ermittlung der Kommission Befehle zur Ermordung von Widerstandskämpfern erteilte. Der inzwischen 83-jährige Botha lehnte die vom anglikanischen Erzbischof Desmond Tutu geleitete Wahrheitskommission ab. Sie diene der Hexenjagd auf Afrikaander, erklärte Botha.


 
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