© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    27/99 02. Juli 1999


Tierschutz: Jubiläum der Konvention zur Erhaltung wandernder wildlebender Tiere
Grenzüberschreitender Verkehr
(JF)

Wie schon der Name deutlich macht, steht im Mittelpunkt der "Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten" der Schutz wandernder Tiere über nationale Grenzen hinaus. Mit dem Beitritt verpflichtet sich ein Vertragsstaat, vom Aussterben bedrohte Tiere – aufgeführt im Anhang I des Abkommens – streng zu schützen und die für sie erforderlichen Lebensbedingungen zu verbessern. Für weniger bedrohte Tiere (Anhang II) verlangt die Konvention auf den Schutz der Arten zugeschnittene "Regionalabkommen" mit dem Ziel, ihren Erhaltungszustand zu verbessern. Die den Bestand nicht gefährdende Nutzung ist nicht ausgeschlossen.

Die internationale Konvention, nach ihrem englischen Kürzel auch CMS ("Convention on Migratory Species") genannt, wurde am 23. Juni 1979 in Bonn von 29 Staaten unterzeichnet. Daher der Name "Bonner Konvention". Völkerrechtlich in Kraft trat sie am 1. November 1983. Seit dem 1. Juli 1999 gehören ihr 60 Vertragsstaaten an.

Etwa 74 wildlebende Tierarten genießen mit der Listung in Anhang I ihren Schutz, wie manche Wale, Delphine und Mönchsrobben, Fledermäuse, Schneeleopard und Berggorilla, Schildkröten und viele Vogelarten wie Seeadler und Sibirischer Schneekranich. Für einige Arten im Anhang II wurden Regionalabkommen geschlossen: zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa, der Seehunde im Wattenmeer, der Kleinwale in Nord- und Ostsee sowie im Mittelmeer und Schwarzen Meer.

"CMS kann zum Beispiel durch das Kleinwaleabkommen den Schweinswalen helfen", so die Vorsitzende der Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere (GSM), Petra Deimer. "CMA greift da, wo andere Abkommen versagen. Die Internationale Walfang-Kommission (IWC) hat nur die Kompetenz für Großwale, und Kleinwale sind nahezu vogelfrei." In Japan werden beispielsweise Tausende von Delphinen und Tümmlern jedes Jahr getötet. Dem könnte die Bonner Konvention einen Riegel vorschieben, doch noch fehlen viele wichtige Länder als Unterzeichner, etwa große und bedeutende Staaten wie die USA, Rußland und Brasilien.

Besonders für viele Vogelarten, "die nun mal besonders viele Grenzen überfliegen", ist das Übereinkommen von immenser Bedeutung, unterstreicht auch Markus Risch, Direktor der deutschen Sektion des Internationalen Tierschutz-Fonds (IFAW). "Zwar sind Gesetze nur so gut wie ihre Umsetzung, doch sind sie die Voraussetzung, daß überhaupt etwas passiert." Zum Beispiel durch Regionalabkommen im Rahmen der Bonner Konvention: Das Abkommen wandernder Wasservögel im afrikanisch-eurasischen Raum, das im Juni 1995 in Den Haag unterzeichnet wurde, soll künftig mehr als 170 Wasservogelarten in einem Areal von 117 Staaten – insgesamt 60 Millionen Quadratkilometer – schützen. Weitere Übereinkommen, wie zur Erhaltung der asiatischen Kragentrappe, der mitteleuropäischen Großtrappe, für Meeresschildkröten weltweit, für Gazellen der nordafrikanischen Trockenzonen und für Albatrosse, sind in Arbeit.


 
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