© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    36/99 03. September 1999


Meldungen

Ökotoxikologie kann auf Tierversuche verzichten

MÜNCHEN. In Tierversuchen zur Prüfung auf erbgutschädigende Wirkung sterben allein im Chemikalien- und Arzneimittelsektor alljährlich zigtausende Mäuse und Ratten einen qualvollen Tod. Im Zellkulturlabor der Akademie für Tierschutz, einer Einrichtung des Tierschutzbundes, konnte hingegen immer wieder demonstriert werden, daß für derartige Untersuchungen kein Tier mehr leiden müßte. Nachdem die Akademie bereits 1995 für die Entwicklung einer Alternativmethode zur Chemikalien- und Arzneimittelprüfung den Forschungspreis des Bundesgesundheitsministeriums erhalten hatte, gelang nun ein neuer Durchbruch: Erstmals konnte man wissenschaftlich nachweisen, daß das tierversuchsfreie Testprinzip des "in vitro Mikrokerntests" auch in der Ökotoxikologie, wie beispielsweise bei der Prüfung von Abwasserproben, zuverlässige Ergebnisse liefert. Mit dem neuen Verfahren soll zukünftig verhindert werden, daß Fische zur routinemäßigen Prüfung von Gewässerproben eingesetzt werden. Zellkulturen aus unsterblichen Fischzellen können diese Aufgabe übernehmen, ohne daß nur ein Tier dafür leiden müßte.

 

Deutschland droht Verlust von EU-Fördergeldern

BONN. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat angesichts der schleppenden Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien in Deutschland die zügige Meldung von Schutzgebietsvorschlägen angemahnt. "Die anhängigen Klagen beim Europäischen Gerichtshof und der drohende Verlust Brüsseler Fördergelder in Milliardenhöhe sollten Anlaß genug sein, endlich die Schutzgebiete des Netzwerkes ‘Natura 2000’ zu melden", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd Billen. Es sei blamabel, daß Deutschland in Sachen Naturschutz als EU-Schlußlicht fungiere. Die EG-Vogelschutzrichtlinie trat 1979, die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie 1992 in Kraft. Beide bilden die Grundlage für das EU-weite Schutzgebietsnetz "Natura 2000". Bis heute hat Deutschland nur 1.041 Vorschläge für FFH-Gebiete mit zirka 1,6 Prozent der Landesfläche nach Brüssel gemeldet – im Gegensatz zu über 15 Prozent in Mitgliedstaaten wie Dänemark, Griechenland oder selbst den dicht besiedelten Niederlanden. Bei den Vogelschutzgebieten sieht es nicht besser aus: Im Gegensatz zu Dänemark (97 Prozent) oder Belgien (79 Prozent) hat Deutschland erst etwa 40 Prozent der Gebiete, die den fachlichen Kriterien der Vogelschutzrichtlinie entsprechen, offiziell als europäisches Vogelschutzgebiet "Special Protection Area" gemeldet.


 
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