© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    47/99 19. November 1999


Entschädigungen: Sudetendeutsche bereiten Klage vor
Vertriebene wollen US-Anwalt
Peter Lattas

Nachdem in Österreich bereits seit Jahresanfang für ein solches Vorhaben geworben wurde, will jetzt auch die Sudetendeutsche Landsmannschaft in Deutschland eine Sammelklage nach amerikanischem Recht unterstützen. Der Anlaß: vertriebene Sudetendeutsche wollen eine Entschädigung für das bei der Vertreibung verlorengegangene Versicherungsvermögen.

Unverhofft hat sich sogar ein potentieller prominenter Mitstreiter gemeldet: Ed Fagan, der amerikanische Krokodil-Anwalt, der bereits die Schweizer Banken in die Knie gezwungen hat, kann sich "nach Erledigung zweier noch anhängiger Verfahren" durchaus vorstellen, auch ein Mandat vertriebener Sudetendeutscher anzunehmen – sagte er jüngst unverbindlich am Rande eines Vortrags am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien. Ob Kompagnon Witti, immerhin sudetendeutscher Abkunft, ebenso denkt?

Nach Schätzungen von Landsmannschafts-Experten geht es um Policen im Gesamtwert von 25 Milliarden Dollar – die Honorare der Anwälte würden im Erfolgsfall wohl befriedigend ausfallen. Assicurazioni Generali, traditionell in Osteuropa stark vertreten, hat die Existenz nichteingehaltener Verträge von Sudetendeutschen bereits eingeräumt. Die Sudetendeutsche Landsmannschaft, die nach eigener Aussage mit anderen amerikanischen "Spitzenjuristen" des nämlichen Metiers kurz vor dem Vertragsabschluß steht, wertet Fagans eher beiläufige Erklärung jedenfalls als hoffnungsvolles Zeichen für die eigenen Erfolgsaussichten.

Eines freilich fehlt den Sudetendeutschen: Die volle Unterstützung der eigenen Regierung, die für den Erfolg bisheriger amerikanischen Sammelklagen-Unternehmen eine entscheidende Rolle gespielt hatte. Im Gegenteil: Schon im Juli hat die Führung der Landsmannschaft beschlossen, auch gegen Kanzler Schröder und die Bundesregierung zu klagen. Grund: Die Erklärung Schröders vom 8. März gegenüber dem tschechischen Amtskollegen Zeman, daß die Vermögensfragen "abgeschlossen" seien. Den auf so brüskierende Weise verweigerten diplomatischen Schutz will die Landsmannschaft nun vor Gericht einklagen. Die CDU wird diese willkommene Unterstützung freuen, doch für die wirksame Verfechtung der eigenen Interessen wird das Verfahren, das bei voller Ausschöpfung des Instanzenweges bis zum Bundesverfassungsgericht wenigstens zwei Jahre dauern wird, kaum relevant werden.


 
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