© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    48/99 26. November 1999


Meldungen

Atomindustrie will gegen Ausstiegsgesetz klagen

HAMBURG. Die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke wollen die Bundesregierung bei einem gesetzlich erzwungenen Ausstieg auf bis zu 50 Milliarden Mark verklagen. Sollte sich Umweltminister Jürgen Trittin mit einem Ausstieg nach 25 Jahren durchsetzen, gehe die Industrie nach Informationen der Welt am Sonntag von einem Schaden von etwa 45 Milliarden Mark aus. Ein Ausstieg nach 30 Jahren würde sich mit 28,8 Milliarden Mark auswirken. Die genaue Schadensersatzforderung sei abhängig von der jeweiligen technischen Lebensdauer eines AKW.

 

Wiederaufnahme von Atomtransporten schwierig

FRANKFURT/M. Bevor die Atomtransporte zu den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und Großbritannien wieder aufgenommen werden können, müssen die Betreiber der 19 deutschen Atomkraftwerke rund 100 Auflagen erfüllen, um eine Verseuchung der Behälter, Waggons und Lkw zu verhindern. Das empfiehlt ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten, berichtet die Frankfurter Rundschau. Die Transporte nach La Hague und Sellafield wurden Mitte vergangenen Jahres von der damaligen Umweltministerin Angela Merkel (CDU) wegen zum Teil extrem hoher Überschreitungen des Grenzwertes für Radioaktivität untersagt worden. Mit diesem Gutachten liegt nun die dritte und letzte Studie zu den Atomtransporten vor, die von der rot-grünen Bundesregierung bei der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) in Köln/Berlin und dem Ökoinstitut Darmstadt in Auftrag gegeben worden war.

 

Sicherung des nationalen Naturerbes angemahnt

BAD HERSFELD. Mit Sorge beobachtet der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) die gegenwärtigen Aktivitäten des Bundesfinanzministeriums im Zusammenhang mit dem Vermögensrechtsänderungsgesetz, das demnächst vom Bundestag verabschiedet werden soll. Entgegen dem Koalitionsvertrag und dem Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit ist in den vorliegenden Entwürfen keine weitere Sicherung des Veräußerungsverbotes der sogenannten "BVVG-Flächen" vorgesehen. Von der dann möglichen Privatisierung bundeseigener Grundstücke durch die Treuhand-Nachfolgegesellschaft BVVG sind nach Angaben des BUND über 173.000 Hektar wertvollster Ökosysteme in Nationalparks, im Grünen Band und Naturschutzgebieten der neuen Bundesländer betroffen.


 
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