© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    50/99 10. Dezember 1999


Meldungen

Lambsdorff will die Firmen zur Verantwortung ziehen

BERLIN. Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für die Entschädigung der Zwangsarbeiter, Otto Graf von Lambsdorff, hat die USA zu einer Antwort auf das deutsche Entschädigungsangebot aufgefordert. Dem InfoRadio Berlin-Brandenburg sagte Lambsdorff, daß das gemeinsame Angebot von Industrie und Bundesregierung in Höhe von acht Milliarden Mark "die Obergrenze" sei. Er kritisierte zudem die deutsche Industrie und forderte die Unternehmen auf, sich der Stiftungsinitiative anzuschließen. Deutsche Firmen, so Lambsdorff, beteiligen sich "zu zögerlich an dem Entschädigungsfond".

 

"Mehr Demokratie" will parteiunabhängige Richter

MÜNCHEN. Am vergangenen Montag reichte der bayerische Landesverband der Bürgeraktion "Mehr Demokratie" die Anträge für die drei Volksbegehren "Faire Volksrechte im Land", Schutz des Bürgerentscheids" und "Unabhängige Richterinnen und Richter" beim Innenministerium ein. Insgesamt wurden für die Anträge 80.000 Unterschriften gesammelt. Mit den ersten beiden Volksbegehren sollen die Bürgerrechte in Bayern gestärkt und Einschränkungen der direkten Demokratie durch die CSU und das Verfassungsgericht wieder rückgängig gemacht werden. Der dritte Antrag will die Richter im Freistaat Bayern von der übermächtigen Regierungspartei lösen.

 

Weitere Beobachtung der Republikaner fraglich

BERLIN. Das Bundesverwaltungsgericht Berlin hat die Unterlassungsklage des Landesverbandes Niedersachsen der Republikaner gegen die Beobachtung durch den niedersächsischen Verfassungsschutz zurück in die zweite Instanz verwiesen. In der Pressemitteilung des Gerichtes heißt es, daß "die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht (OG) Lüneburg zurückverwiesen" wird. Die Feststellungen des OG genügen, um den Verdacht zu begründen, daß der Kläger verfassungsfeindliche Bestrebungen vefolge, heißt es in der Mitteilung weiter. Allerdings habe man sich nicht hinreichend mit der Frage befaßt, ob der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen den Kläger noch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspreche. Die Richter verwiesen auf die Vorinstanz des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zurück, dessen Urteil nach Informationen der Pressestelle der Republikaner nicht rechtskräftig sei. Deshalb trete die Entscheidung des VG Hannover in Kraft, das die Beobachtung der Partei für rechtswidrig erklärte.


 
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